Podologische Behandlung und Nagelspangentherapie mit Heilmittelverordnung Nr. 13

Die kompetent, verantwortungsbewusst durchgeführte Behandlung der Füße, in Kombination mit Ihrer ärztlichen Versorgung, ist überhaupt eine der wichtigsten prophylaktischen Maßnahmen, bei den  Fußsyndromen. Deshalb biete ich Ihnen und Ihrem Kunden, in meiner modernen, podologischen Fachpraxis, im Zentrum von München, ein erfolgreiches Spezialkonzept für Risikopatienten.

 

Ab 01.07.2022 gibt es auch für alle gesetzlich versicherten Patient*innen Nagelspangentherapie  auf  Heilmittelverordnung Nr. 13 - der dauerhafte Therpaieerfolg bei unguis incarnatus -eingewachsener Nagel spricht hier für sich.

 

Profitieren Sie als Ärzt*Innen von  gesunden und zufriedenen Patient*Innen - und Ihre Patient*innen von meiner langjährigen praktischen Erfahrung als Podologe, sowie einer professionellen Hygienekette, erfolgreichem Wundmanagement, einer individuellen Prophylaxe und zuverlässiger Dokumentation.

 

Damit wir uns nicht gegenseitig bürokratisch belasten, finden Sie Ausfüllhilfen zur Heilmittelverordnung  Nr. 13,   für Podologie und Nagelspangentherapie,  unter dem Menüpunkt Info Arzt.

 

Vielen Dank für Ihr Vertrauen und herzliche Grüße,

 

Ihr Reinhold Gruber